Claudia Gips
berät und betreut als Rechtsanwältin Mandanten in Krisensituation, die in den Medien aufgegriffen werden oder bei denen die Gefahr einer medialen Verbreitung und Auseinandersetzung droht.
Dabei prüft sie Presse- und Medienanfragen im Vorfeld von Berichterstattung genauso wie bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Verlautbarungen, sei es in der Presse, im Internet oder sozialen Netzwerken. Zum Schutz der Reputation ihrer Mandanten ergreift sie die notwendigen rechtlichen Maßnahmen, einschließlich Abmahnungen, Gegendarstellungen und einstweiliger Verfügungen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit Pressesprechern, Kommunikationsabteilungen und PR-Beratern der betroffenen Mandanten, wie Unternehmen, Vorstände oder in der Öffentlichkeit stehender Persönlichkeiten.
Claudia Gips ist Co-Autorin des zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Unverzagt 2018 in der 2. Auflage veröffentlichten „Handbuch PR-Recht“, eines Beitrags zu Litigation-PR sowie des „Newsletters Kommunikationsrecht“.
Sie wurde 2007 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seit 2013 Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.